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Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Selbstverständlich muss für jede Versicherung der ausgerechnete Beitrag bezahlt werden. Dies gilt auch dann und das ist besonders wichtig, wenn die Versicherung bereits leistet.
Wer also beispielsweise eine Rente in Hohe von 1.500 Euro vereinbart, aber 50,- Euro Euro Beitrag zu zahlen hätte, der erhielte sofort eine um den Beitrag reduzierte Versorgung in Höhe von 1.450,- Euro.
Um diesen "Pferdefuss" zu vermeiden gibt es dass Instrument der Beitragsbefreiung. Diese Regelung erhöht Ihre Rente intern immer exakt um den Beitragsaufwand, so dass Sie exakt die versicherte Rente erhalten.
Natürlich könnte man auch einfach die versicherte Rente erhöhen, dies wäre aber für Sie als Versicherungskunden teurer, denn bei der Beitragsbefreiung kann der Versicherer seinen Aufwand geringer bemessen in dem er Verwaltungskosten oder Überschüsse bereits vorab intern verrechnet.
Die Beitragsbefreiung empfehlen wir Ihnen daher grundsätzlich für jede Berufsunfähigkeitsversicherung und - soweit gesundheitlich und konzeptionell möglich- auch für jeden Sparvertrag für Altervorsorge oder Vermögensaufbau.
Ihr Versicherungs- und Finanzmakler
in Berlin und Brandenburg

Thomas Strunkeit
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